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Donnerstag, 26. November 2009

Video-Nutzung bei YouTube, kino.to und anderen

Drohen in Zukunft weitere Abmahnwellen bei YouTube, kino.to und anderen Plattformen?

Experten warnen vor rechtlichen Grauzonen bei Video-Streaming über Plattformen wie
kino.to. Fraglich ist ob das Streaming auf diesen Plattformen legal ist. Nutzer entsprechender Webangebote müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie sich "in einer rechtlichen Grauzone" bewegen, schreiben die Rechtsexperten Kreutzer und Weitzmann in einem aktuellen Beitrag zum Thema Video-Nutzung im Internet (iRights.info). Wer sich die neuesten Kinofilme über entsprechende Seiten mit Verlinkungen auf illegale Streaming-Dienste ansehe, geht ein rechtliches Risiko ein, von Kosten- und Abofallen ganz zu schweigen.

Auch die rechtliche Beurteilung eines legalen Ansehens oder Downloads z.B. YouTube ist noch nicht sicher geklärt.

Eine eigene Veröffentlichung abgegriffener Streams ist jedoch auf jeden Fall ein Verstoß gegen das Urheberrecht und damit nicht erlaubt.

Siehe auch: http://irights.info/index.php?id=847

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