Der Volltext des Urteils zur WLAN Haftung des Anschlussinhabers (BGH Urteil vom 12.05.2010 - AZ I ZR 121/08) liegt nunmehr vor und kann unter den Seiten Abmahnwahn-Dreipage abgerufen werden.
Interessant auch eine Pressemitteilung der Kanzei Kornmeier und Partner zum Urteil
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen