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Mittwoch, 27. Juli 2011

Abmahnung Negele - Morefilms GmbH

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg mahnt derzeit im Auftrag der Firma Morefilms GmbH aus München die Verletzung von Urheberrechten durch Up/Download in Tauschbörsen am Filmwerk "Fünf Minarette in New York" ab. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 865,00 €.

Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen kann. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auch auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de

Abmahnung Fareds - Ell & Nikki

Die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag von Frau Sandra Candie Bjurman aus Malmö, Schweden und Herrn Stefan Örn, Stockholm, Schweden die Verletzung von Urheberrechten durch Up/Download in Tauschbörsen am Musikwerk "Elli & Nikki - Running Scared" ab. Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 450,00 €.

Wir empfehlen, wie in anderen Fällen auch, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Den geforderten Schadensersatz halten wir für einen Musiktitel für deutlich überhöht.

Da das Musikstück auch auf Samplern enthalten ist (z.B. "The Dome Vol. 58" und "Eurovision Song Contest Düsseldorf 2011") drohen bei einem illegalen Download dieser Sampler über Tauschbörsen (Filesharing) zudem weitere Abmahnungen auch durch andere Rechtsanwälte.

Weitere Infos zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unserer Webseite e-anwalt.de.
Wir helfen seit Jahren bundesweit hunderten von Mandanten schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns unter: 0941-567 12 005 oder info@e-anwalt.de

Dienstag, 26. Juli 2011

Gesetzentwurf zur Begrenzung der Abmahnkosten und Haftung

Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen hat einen neuen Höchststand erreicht - geschätzt 600.000 Abmahnungen wegen illegalem Filesharing wurden 2010 versandt. Die Partei DIE LINKE hat nunmehr einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Haftung und der Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen eingereicht.
Nach Ansicht der LINKEN handelt es sich bei der Abmahnindustrie um einen Goldrausch bei dem auch alte und zweifelhafte Werke angemahnt werden um die Abmahnung als Wertschöpfungsinstrument für nicht mehr zu realisierende Lizenzgewinne einzusetzen. Dies ist sicherlich teilweise richtig. Im Kern geht der Gesetzesvorschlag jedoch an der Realität vorbei und würde Urheber rechtlich deutlich schlechter stellen.

Der Gesetzesentwurf ist darüber hinaus nicht geeignet die aktuellen Probleme wie Abmahnkosten und Schadensersatz nach dem geltenden Urheberrecht zu lösen und wird daher von mehreren Kollegen sehr kritisch gesehen (so RA Stadler, RAe Lappmann, Behn, Rosenbaum; RA Ferner) .

Unverständlich ist uns auch bei dem Entwurf, dass nach Ansicht der LINKEN die Vorschrift des § 97a UrhG, die eine Deckelung der Abmahnkosten (Anwaltskosten) vorsieht, komplett gestrichen werden soll. Gerade durch eine konsequente Anwendung des § 97a UrhG könnte dem lukrativen Geschäft der Massenabmahnung vorgebeugt werden und der Schadensersatz sich für Betroffene in einem vernünftigen Maß halten. Meist werden bei einer gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen lediglich die Anwaltskosten für die erfolgte Abmahnung geltend gemacht - der Schadensersatz für das erfolgte Fielsharing (auch aus Lizenzanalogie) bewegt sich meist in einer annehmbaren Höhe. Eine Deckelung des Streitwertes würde nur erneut zu divergierenden untergerichtlichen Enstcheidungen über die konkrete Höhe führen und ist daher gegenüber der klaren Regelung des § 97a UrhG eindeutig zu kurz gesprungen.

Selbstverständlich kann es auch nicht sein, dass ein Urheberrechtsanspruch im Internet vollständig gestrichen wird. Eine generelle Freigabe von Werken im Internet und somit einer Entrechtung der Urheber kann nicht das Ziel sein mit der Begründung die Abmahnindustrie einzudämmen, welche die gesetzmäßigen Rechte der Urheber durchsetzt.

Dienstag, 19. Juli 2011

Abmahnung APW Rechtsanwälte - Universal Pictures

Die Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar - Stefan Auffenberg, Rüdiger Petzold und Stefan aus Dortmund Witte mahnt derzeit u.a. im Namen der Firma Universal Pictures Germany GmbH wegen illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet über Tauschbörsen ab.

Gefordert wird in der Regel ein Schadensersatz von 350,- € (z.B. Fast and Furious Five) sowie Anwaltskosten in Höhe von 100.- €. Bemerkenswert ist bei dieser Abmahnung, dass die Kollegen als einige der wenigen Kanzleien eine Trennung von Schadensersatz und Anwaltskosten vornehmen und richtigerweise von Anwaltskosten für die Abmahnung nur 100.- € fordern (auch wenn sie die Anwendung des § 97a UrhG nicht als gegeben ansehen).

Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen kann. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen.

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auch auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Gerne stehen wir Ihnen anwaltlich zur Verfügung. Unsere Kanzlei bearbeitet derzeit mehrer hundert Fälle in denen Betroffene wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt worden sind.

Dienstag, 5. Juli 2011

Abmahnung Kornmeier - GV World

Die Kanzlei Kornmeier und Partner mahnt derzeit im Namen der Firma GV World GmbH wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung des Films "Office Romance. Our time" in Tauschbörsen ab. GV World soll laut Schreiben der Anwaltskanzlei Kornmeier vom Regisseur des Films beauftragt worden sein. Bei dem Film handelt es sich um ein russischsprachiges Werk.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 600,00 €, den wir für überhöht halten.

Siehe hierzu auch unseren Blogeintrag zu GV-World und Lucky-Trouble

Wie Sie am besten auf eine Abmahnung reagieren können Sie auch auf unseren Informationsseiten zum Thema Abmahnungen wegen Filesharing nachlesen. Wir empfehlen, wie auch in anderen Fällen, dringend die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da bei Nichtbeachtung der Abmahnung ein sehr teures Gerichtsverfahren drohen kann. Weiterhin empfehlen wir Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wichtig! Fragen Sie vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!
Gerne stehen wir Ihnen anwaltlich zur Verfügung. Unsere Kanzlei bearbeitet derzeit mehrer hundert Fälle in denen Betroffene wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt worden sind.

Sonntag, 3. Juli 2011

Euro "Rettung" - Staatsstreich gegen das eigene Volk

Thorsten Kraemer, führte in der Ordentlichen Hauptversammlung der freenet AG im Hamburger Congress Center am 30.06.2011 bei seiner letzten Rede als Aufsichtsratsvorsitzende der freenet AG zur Euro-Krise treffend aus:
"Ich halte die Vorgehensweise unserer Regierung und der leider in dieser Frage nichtexistenten bzw. mit der Forderung nach Eurobonds noch umfassender versagenden parlamentarischen Opposition für die größte wirtschaftliche und politische Katastrophe in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Pervertierung der Währungsunion in einen Bailout-Club, in dem Kompetenz und Haftung für öffentliche Ausgabenentscheidungen de facto getrennt wurden, ist ein unerträglicher Zustand, der mit Errichtung eines "permanenten Rettungsschirms" nun auch noch perpetuiert werden soll.

Das Ergebnis ist  nichts anderes als ein finanzieller Staatsstreich gegen das eigene Volk. Hierdurch werden in unverantwortlicher Weise Verantwortungen verwischt und Verpflichtungen eingegangen, die unsere wirtschaftliche Existenz nachhaltig und fundamental bedrohen, nur um das monumentale Scheitern eines währungssozialistischen Experiments heute noch nicht eingestehen zu müssen. Zu diesem Zweck wird von den politischen Akteuren in schier grenzenloser Rücksichtslosigkeit auf Rechnung des Steuerzahlers alles riskiert. Wer so handelt, der rettet weder den Euro noch Europa.."

siehe auch MMNews (Quelle)

Thorsten Krämer teilte weiter mit, dass er als aktiver Fond- Manager und Aufsichtsratmitglied in einer Australischen Firma nicht mehr allzu viel Zeit habe und daher aus dem Aufsichtsrat der freenet AG ausscheiden werden. Neuer Aufsichtsratsvorsitzender der freenet AG ist ab 01.07.2011 Maarten Henderson.

Freitag, 1. Juli 2011

Änderung des Geldwäschegesetzes 2012 - aus für anonyme Bezahlsysteme

Die Bundesregierung plant (update: ist umgesetzt - siehe Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22.12.2011 - Bundesgesetzblatt online) derzeit (vollkommen unbeachtet von den Medien) weitreichende Änderungen des Geldwäschegesetztes - siehe “Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention” (Quelle Bundesrat). Der Bundesrat kann den Entwurf bis zum 8. Juli 2011 kommentieren - große Änderungen sind wohl nicht zu erwarten, so dass die Änderungen Anfang 2012 in Kraft treten können (update: sind in Kraft getreten - veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 28.12.2011)

Geplant ist neben einer drastischen Senkung der Bargeldeinzahlungsgrenze von bisher 15.000.- auf nur mehr 1.000.- Euro auch die Einführung eines "Geldwäschebeauftragten" für alle Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern. Betriebe ab neun Mitarbeiter sollen dazu verpflichtet werden, einen Geldwäschebeauftragten zu ernennen und ihre Mitarbeiter in Sachen Geldwäsche zu schulen. Zudem enthält das Gesetz einen Passus zum “E-Geld”: Beim Tausch von Euro in E-Geld muss künftig der Einzahler überprüft werden. Diese Regelung unterbindet die Möglichkeit, über Prepaidkarten wie Paysafecard anonym Geld einzuzahlen, mit dem etwa kostenpflichtige Anonymisierungsdienste im Internet bezahlt werden können.

Steuerberater, Anwälte und Notare sollen nach dem neuen Gesetz verdächtige Transaktionen ebenso melden wie z.B. Händler, wenn “politisch exponierte Personen” und ihre Angehörigen ein Geschäft tätigen.

Ein weiterer Meilenstein zur Totalüberwachung der Bürger unter dem Deckmantel der Terrorabwehr!! Vielmehr erweckt dieses Gesetz jedoch den Eindruck, dass angesichts der aktuellen finanziellen Probleme hier einem Aufflammen der Wirtschaftskrise und deren Folgen auf einen zu erwartenden Geldtransfer schon vorgebaut werden soll. Der gläserne Bürger wird immer mehr zur Wirklichkeit.
Erstaunlich ist, dass bisher in der Öffentlichkeit über dieses Gesetzt nahezu nicht berichtet worden ist.

Nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) würde das Gesetz, sofern es so umgesetzt würde, das aus für anonyme Online-Bezahlsysteme wie Paysavecar bedeuten.
Das wäre eine Katastrophe für den Datenschutz im Internet und für dortige Bezahlsysteme: Es wäre praktisch nicht mehr möglich, im Internet – aber auch anderswo elektronisch – anonym einzukaufen. Die Identifizierungspflicht würde dazu führen, dass anonymes Einkaufen und Bezahlen ausgeschlossen wäre, selbst wenn es nur um Centbeträge geht. (update: Genzen von 100.- € pro Monat mit weiteren Bedingungen wurde für E-Geld eingeführt - siehe § 25i des Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22.12.2011)

Siehe auch