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Freitag, 1. Juli 2011

Änderung des Geldwäschegesetzes 2012 - aus für anonyme Bezahlsysteme

Die Bundesregierung plant (update: ist umgesetzt - siehe Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22.12.2011 - Bundesgesetzblatt online) derzeit (vollkommen unbeachtet von den Medien) weitreichende Änderungen des Geldwäschegesetztes - siehe “Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention” (Quelle Bundesrat). Der Bundesrat kann den Entwurf bis zum 8. Juli 2011 kommentieren - große Änderungen sind wohl nicht zu erwarten, so dass die Änderungen Anfang 2012 in Kraft treten können (update: sind in Kraft getreten - veröffentlicht im Bundesgesetzblatt am 28.12.2011)

Geplant ist neben einer drastischen Senkung der Bargeldeinzahlungsgrenze von bisher 15.000.- auf nur mehr 1.000.- Euro auch die Einführung eines "Geldwäschebeauftragten" für alle Betriebe mit mehr als neun Mitarbeitern. Betriebe ab neun Mitarbeiter sollen dazu verpflichtet werden, einen Geldwäschebeauftragten zu ernennen und ihre Mitarbeiter in Sachen Geldwäsche zu schulen. Zudem enthält das Gesetz einen Passus zum “E-Geld”: Beim Tausch von Euro in E-Geld muss künftig der Einzahler überprüft werden. Diese Regelung unterbindet die Möglichkeit, über Prepaidkarten wie Paysafecard anonym Geld einzuzahlen, mit dem etwa kostenpflichtige Anonymisierungsdienste im Internet bezahlt werden können.

Steuerberater, Anwälte und Notare sollen nach dem neuen Gesetz verdächtige Transaktionen ebenso melden wie z.B. Händler, wenn “politisch exponierte Personen” und ihre Angehörigen ein Geschäft tätigen.

Ein weiterer Meilenstein zur Totalüberwachung der Bürger unter dem Deckmantel der Terrorabwehr!! Vielmehr erweckt dieses Gesetz jedoch den Eindruck, dass angesichts der aktuellen finanziellen Probleme hier einem Aufflammen der Wirtschaftskrise und deren Folgen auf einen zu erwartenden Geldtransfer schon vorgebaut werden soll. Der gläserne Bürger wird immer mehr zur Wirklichkeit.
Erstaunlich ist, dass bisher in der Öffentlichkeit über dieses Gesetzt nahezu nicht berichtet worden ist.

Nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) würde das Gesetz, sofern es so umgesetzt würde, das aus für anonyme Online-Bezahlsysteme wie Paysavecar bedeuten.
Das wäre eine Katastrophe für den Datenschutz im Internet und für dortige Bezahlsysteme: Es wäre praktisch nicht mehr möglich, im Internet – aber auch anderswo elektronisch – anonym einzukaufen. Die Identifizierungspflicht würde dazu führen, dass anonymes Einkaufen und Bezahlen ausgeschlossen wäre, selbst wenn es nur um Centbeträge geht. (update: Genzen von 100.- € pro Monat mit weiteren Bedingungen wurde für E-Geld eingeführt - siehe § 25i des Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention vom 22.12.2011)

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