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Freitag, 13. Januar 2012

Anmahnung Sasse und Partner - The Walking Dead

Die Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg mahnen derzeit verstärkt im Auftrag der Firma WVG Medien GmbH das Filmwerk „The Walking Dead“ wegen Verletzung von Urheberrechten durch illegalen Up/Download des Films über sog. Tauschbörsen (Filesharing) ab. Bisher liegen uns mehrere Abmahnungen der Staffel 2 des Films „The Walking Dead“ vor.
Werke von WVG Medien, welche laut unseren Informationen abgemahnt werden sind:

- 5 Days of War
- Damage
- The Walking Dead - Pretty Much Dead Already
- The Walking Dead - Staffel 1, 

 - The Walking Dead - Staffel 2

The Walking Dead ist eine US-amerikanische Fernsehserie und basiert auf dem gleichnamigen Comic von Robert Kirkman und Tony Moore. Die Serie startete am 31.10.2010 in den Vereinigten Staaten im FreeTV auf dem Sender AMC. In Deutschland wird die erste Staffel seit dem 05.11.2010 auf FOX ausgestrahlt. Seit dem 07.11.11 ist die erste Folge ebenfalls auf sevenload kostenlos verfügbar. Weitere Episoden sollen vorerst nicht online gezeigt werden. Die Ausstrahlung der Serie im deutschen Free-TV erfolgt 2012 auf RTL II.

Die WVG Medien GMbH wurde im Jahr 2000 unter dem Namen "Warner Vision Vertriebs GmbH" als Geschäftsbereich der Warner Music Germany GmbH gegründet. Im Sommer 2004 erfolgte die gesellschaftliche Trennung von der Warner Music Group und Umfirmierung zur WVG Medien GmbH.

In den uns vorliegenden Abmahnungen der Rechtsanwälte Sasse und Partner wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz von 800,- € gefordert, den wir für deutlich überhöht halten. Uns sind jedoch auch Klagen von Sasse - in der Regel vor dem Amtsgericht Hamburg bekannt, bei denen ein höherer Schadenersatz eingeklagt wird.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben von Sasse und Partner dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben nicht um einen Betrug handelt (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor).
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Auch sollte die Unterlassungserklärung derart formuliert werden, dass nicht weitere Abmahnungen wegen anderer Folgen oder Staffeln erfolgen können (erweiterte Unterlassungerklärung). Oftmals liegen der Abmahnkanzlei weitere Logzeitpunkte oder auch andere Werke, z.B. andere Episoden von The Walking Dead vor, welche noch nicht abgemahnt worden sind - es drohen daher unter Umständen auch weitere Abmahnungen wegen Up/Download anderer Folgen oder Staffeln.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Filesharingfällen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten für die gesamte außergerichtliche Vertretung bei Abmahnungen wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing belaufen sich in der Regel zwischen 140,- € und 220,- € inkl. USt je nach Art des Falles. Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.


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