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Montag, 2. Juli 2012

Verfassungsbeschwerde gegen ESM und Fiskalpakt

Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.12 mit 2/3-Mehrheit dem Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalvertrag zugestimmt.

Mehrere Verfassungsbeschwerden u.a. des Bündnis „Europa braucht mehr Demokratie“ unterstützt u.a. vom Bund der Steuerzahler haben zusammen mit 12.000 Bürgerinnen und Bürgern eine einstweilige Anordnung sowie eine Klageschrift beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Durch den permanenten ESM wird die vorläufige "Rettungsschirmpolitik" weiter ausgebaut. Durch den ESM  wird jedoch nicht "nur", wie durch die angeblichen Rettungsmaßnahmen  in Milliardenhöhe gebürgt, sondern letztlich unbegrenzt. Die Kläger (und auch ich) befürchten, dass der Bundestag de facto einen Teil seiner finanzpolitischen Souveränität verliert und Deutschland entgegen den bisherigen EU-Verträgen auch für alle Schulden der Mitgliedsländer unbegrenzt haften wird. Nach unserer Ansicht liegt ein klarer Verstoß gegen die Verfassung vor.

Der ESM - gelenkt durch eine Gesellschaften nach Luxemburgischem Recht, wird weder durch die nationalen noch das europäische Parlament kontrolliert. Die Führungsriege des ESM genießt Immunität und kann auch gerichtlich nicht belangt werden.

(1) Durch den ESM wird Deutschlands Finanzhoheit endgültig und unwiderruflich ausgehebelt und beendet
(2) das bestehende Gesetz: „Kein Land haftet für ein anderes“ wird ins Gegenteil verkehren  
(3) der deutsche Staat und die Masse seiner Bürger wird finanziell ruiniert
(4) Deutschland ist kein freier Nationalstaat mehr (5) Die ESM-Haftung entspricht Eurobonds
(5) Der Haftungsfall würde Deutschland und seine Bürger finanziell vollständig ruinieren.
Weiter Infos und Hintergründe finden Sie auch unter www.esm-vertrag.com.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird am 10. Juni über die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM mündlich verhandeln. Mündliche Verhandlungen über Eilanträge sind äußerst selten, was die Bedeutung welche das Gericht dem Verfahren beimisst zeigt. Das Gericht hatte den Bundespäsidenten bereits gebeten bis zu einer Entscheidung über die Eilanträge mit seiner Unterschrift unter dem Gesetz zu warten - dies ist aber bei Eilanträgen gegen Gesetze, welche internationalen Bezug und Geltung aufweisen nicht ungewöhnlich und kein Zeichen, dass das BVerfG bereits in eine Richtung tendiert.

Update 03.09.12: In einem offenen Brief an den Bundespräsidenten fordert der Bund der Steuerzahler in Bayern und die Taxpayers Association Europe den Bundespräsidenten Joachim Gauck auf, das Gesetz über den ESM nicht zu unterschreiben, sollte das Bundesverfassungsgericht den ESM für zulässig erachten:

"Sehr geehrter Herr Bundespräsident, wir wissen nicht, wie die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes am 12.09.2012 ausfallen wird. Wir enthalten uns insoweit jeder Einflussnahme. Sollte aber der ESM die Gerichtshürde passieren und Ihnen zur Unterschrift vorgelegt werden, ersuchen wir Sie höflich, diese Unterschrift im Interesse unserer demokratischen und freien Bürgerschaft zu verweigern und sie von einer vorherigen neutralen Aufklärung der Bürgerschaft und nachfolgender Volksabstimmung über den ESM abhängig zu machen.
Wir sind das Volk, wir kontrollieren und entscheiden. Ist das nicht mehr möglich, dann endet in
Deutschland erneut die Demokratie."


Update 05.09.12: Wie der Verein Mehr Demokratie e.V. meldet wurde eine zweite Verfassungsbeschwerde unterzeichnet von weiteren 25.000 Beschwerdeführern in 80 prallgefüllten Aktenordnen zu ESM und Fiskalvertrag nach Karlsruhe gesandt. Zusammen mit den bereits eingereichten 12.000 Unterschriften ist die Verfassungsbeschwerde mit 37.000 Unterstützern damit die größte in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Das Urteil des BVerfG wird am 12. September erwartet. 


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