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Dienstag, 14. August 2012

Abmahnung Urheberrecht - RAe Fink Henkel und Partner - Golfakakademie

Die Rechtsanwälte Fink, Henkel und Partner, Köln mahnen im Auftrag der Firma Golfakademie GmbH & Co KG, Ising wegen Urheberrechtsverletzungen von Texten und Artikelbeschreibungen auf Webseiten anderen Shopbetreiber ab.

Vorliegend werden Artikelbeschreibungen / Produktbeschreibungen, welche laut den abmahnenden Anwälten im ausschließlichen Nutzungsrecht der Firma Golfakademie stehen und auf anderen Webseiten teils wortgleich übernommen sind, kostenpflichtig abgemahnt.

Abgemahnt werden u.a folgende Artikelbeschreibungen der Firma Golfakademie
  • Adidas Powerband Golfschuhe
  • Adidas Adipure Z Golfschuhe
  • Bridgestone e5 Golfbälle
  • Bridgestone e5 Distance Golfbälle  
Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche, zivilrechtliche Aufforderung ein bestimmtes rechtswidriges Verhalten zu unterlassen (hier z.B. die urheberrechtlich geschützten Texte in Zukunft nicht mehr zu verbreiten). Der Abmahnung ist in der Regel eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, mit der sich der Abgemahnte verpflichtet, das Verhalten künftig unter Androhung einer Vertragsstrafe zu unterlassen. Durch die Abmahnung soll ein teures und langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden. Nach § 97 a UrhG soll der Verletzte den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Die Frist zur Reaktion ist meist sehr kurz, oft nur wenige Tage gehalten, daher ist rasches, aber überlegtes Handeln gefordert. Nichthandeln ist auf jeden Fall die schlechteste und u.U. auch teuerste Lösung, da in diesem Fall sofort vor Gericht die Unterlassung eingeklagt werden kann, und Anwalt- und Gerichtskosten von mehreren tausend Euro drohen können.
Meist wird weiterhin mit der Abmahnung auch ein Schadenersatz gefordert, welcher sich nach der Art und Dauer der Nutzung und des Werks bemisst (sog. fiktive Lizenzgebühr) zuzüglich der Rechtsanwaltskosten der Abmahnung sowie Auskunft über die Art und Dauer der Nutzung und Herkunft des Werkes gefordert.

In letzter Zeit häufen sich die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von Texten und Bildern. Es sei klargestellt, dass eine Urheberrechtsverletzungen kein Kavalierdelikt sind. Kopieren Sie daher keine fremden Texte und Bilder auf Ihre Homepage oder Ihren Shop. In der Regel sind längere, komplizierte Texte sowie alle Fotos urheberrechtlich geschützt. Sofern Sie daher keine (schriftliche) Einwilligung zur Verwendung fremder Texte und Bilder haben kann das schnelle und einfache Kopieren fremder Werke sehr schnell sehr teuer werden. Gerade durch neue Suchtechniken und spezielle Programme können inzwischen Texte und Bilder, welche auf fremden Webseiten übernommen worden sind, sehr einfach aufgefunden werden.

Um es klarzustellen: wir sind nicht für eine vollständige Freigabe von urheberrechtlich geschützten Werken im Internet. Viele Urheber von Werken, gerade Graphikdesigner müssen von ihren Arbeiten auch leben können. Jede unberechtigte Kopie schmälert diesen Gewinn. Werden Texten oder Bildern von Webseiten, mit deren Erstellung sich der Verfasser oftmals sehr lange beschäftigt hat, von Dritten durch einfaches Kopieren übernommen, erspart sich der Raubkopierer diesen Aufwand und nutzt damit (bis zur Abmahnung) kostenfrei die Leistungen eines Dritten. Wir vertreten daher nicht nur Personen, Firmen, oder auch Gemeinden welche durch unbedarfte Übernahme von urheberrechtlich geschützten Werken kostenpflichtig abgemahnt worden sind, sondern nehmen selbst aktiv für unsere Mandanten ihre Rechte aus einer Verletzung von Urheberrechten durch Verbreitung von geschützten Werken auf anderen Webseiten wahr.

Sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben so empfehlen wir Ihnen einen spezialisierten Anwalt zur Klärung und Überprüfung der Angelegenheit zu beauftragen. Gleiches gilt, wenn Ihre urheberrechtlich geschützten Werke von Dritten unberechtigt übernommen worden sind.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.200 Fällen von Urheberrechtsverletzungen schnell und unkompliziert. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Wichtig!!! Wenn Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben versichern Sie sich vorher gewissenhaft, dass die beanstandeten Texte, Bilder, Graphiken oder andere urhebrechtlich geschützte Werke nicht mehr von Ihnen weiter verbreitet und veröffentlicht werden. Es würde ansonsten ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegen, welcher ganz erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann!



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