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Mittwoch, 20. März 2013

Abmahnung Bode & Partner - Order Online USA Inc

Die Rechtsanwälte Bode und Partner, GbR aus Hamburg mahnen nach Meldungen verschiedener Kollegen derzeit anscheinend im großen Stil angebliche Wettbewerbsverstöße in Online-Shops ab. Uns liegt derzeit ebenfalls eine Abmahnung gegen einen Shopbetreiber vor in dem diesem vorgeworfen wird gegen die Informationspflichten nach § 312g II BGB iVm Art 246 § 1 Abs 1 Nr 4 EGBGB sowie gegen die "Button-Lösung" - § 312g BGB verstoßen zu haben. Die Abmahnungen erfolgen im Namen der Firma Order Online USA, Inc. 109 E 17th St 25, WY 82001 Cheynnne, USA. Die „Order Online USA Inc." soll unter anderem Online-Shops unter den Domains www.usaproductshops.com,  www.restpostenverzeichnis.info, www.shopnavigation.com und www.tv24store.com betreiben.

In der mir vorliegenden Abmahnung der Anwaltskanzlei Bode & Partner wird behauptet, dass ein Wettbewerbsverhältnis bestehen würde- dies scheint mir auf den ersten Blick jedoch sehr fraglich. Bezüglich des Vorwurfs den Bestell-Button fehlerhaft beschriftet zu haben (“Button-Gesetz”) dürfte jedenfalls der Streitwert von 20.000 € deutlich überzogen sein.

Erstaunlich ist zudem, dass nicht wie bei Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht eine Kostennote beiliegt sondern lediglich ein pauschaler Schadenersatz von 770.- € gefordert wird.

Angeblich hat eine spezialisierte Ermittlungsfirma diese Rechtsverstöße protokolliert. Die vorliegende Art und Weise der Abmahnung erinnert mich an die Abmahnungen einer Firma aus Regenstauf wegen fehlendem Impressum bei Facebook, welche erst vor Kurzen in den Medien starke Beachtung gefunden haben. Leider ist das Landgericht Regensburg, Kammer für Handelssachen in der ersten Instanz in den beiden von mir in Untervollmacht vertretene Fällen der Facebook-Abmahnungen nicht von einer Mißbräuchlichkeit der Abmahnung wegen gezielten automatischen Aufsuchen von Rechtsverletzungen entsprechend eingegangen und hat massenhaften Abmahnungen wegen angeblichen Wettbewerbsverhältnissen nicht generell für unzulässig erklärt. Massenhafte Abmahnungen einer angeblich erst seit kurzen eingetragenen Firma können jedoch nach wie vor meiner Ansicht nach rechtsmißbräuchlich sein - im Falle der Facebook-Massen-Abmahnungen wird das Berufungsgericht erst noch entscheiden.

Wir empfehlen dennoch, wie auch in anderen Abmahnfällen auch, das Anwaltsschreiben der Rechtsanwälte Bode und Partner erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren.
Die dem Schreiben beiliegende Unterlassungserklärung (mit etwas sonderbar anmutender Nummerierung) ist nach unserer Ansicht nach jedoch deutlich zu weit gehend und sollte unbedingt modifiziert werden. Wir können daher nicht dazu raten die Unterlassungserklärung ohne nähere Prüfung zu unterschreiben.

Update: 21.03.2013 - es liegt uns mehrere Verdachtmomente vor, dass die KanzleiBode & Partner in mehreren hundert Fällen gleichzeitg angemahnt hat und die Aktion schon seit längerem geplant war. Auch wurden angeblich mehrere Shopbetreiber gleich mehrfach mit den gleichen Schreiben abgemahnt. Die Indizien für eine rechtsmißbräuchliche Abmahnung nehmen daher deutlich zu. Es muss bezweifelt werden, dass die angeblich erst seit 2013 gegründete Firma Oder Online USA überhaupt tätig ist und ein Wettbewerbsverhältnis besteht. Zudem darf schwer bezweifelt werden, dass die Order Online die Kosten der Abmahnung selbst übernehmen kann und dass zwischen Order Online USA und der Kanzlei Bode & Partner eine nach §§ 4, 4a RVG, 49 b Abs. 2 S. 1 BRAO zulässige Vereinbarung besteht. Ein Freistellungsanspruch wäre u.U. nicht gegeben, da dieser notwendig voraussetzt, dass ein Zahlungsanspruch überhaupt entstanden ist, von dem eine Freistellung erfolgen kann. Ein Freistellungsanspruch besteht nicht, wenn es eine Gebührenabsprache gibt, wonach dem Abmahnenden zusichert wird, dass für die außerge-richtliche Vertretung unter keinen Umständen den Abmahnenden Kosten anfallen.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.


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