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Dienstag, 19. März 2013

Neue Abmahnkanzlei Jeff Martin - Amselfilm Productions

Mit den noch relativ jungen Kollegen Rechtsanwalt Jeff Martin aus Kaiserslautern ist ein weiterer Anwalt in das offensichtlich lukrative Geschäft mit Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtverletzung durch Up/Download von Filmen eingestiegen. Dies verwundert uns etwas da laut seinem Briefkopf und der Homepage seine Tätigkeitsschwerpunkt im Strafrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht liegen.

Rechtsanwalt Jeff Martin mahnt derzeit im Auftrag der Firma Amselfilm Productions GmbH & Co KG, Meinekestraße 27, 10719 Berlin eine Urheberrechtsverletzung an dem russischen Film "Tri bogatyrja na dalnih beregah" (Link zu einem Angebot bei ebay: russisch: Три богатыря на дальних берегах) durch angeblichen illegalen Upload des Werkes in Internettauschbörsen ab. Bei dem Filmwerk handelt es sich um einen russischen Cartoon für Kinder aus dem Jahre 2012. Auch das Werk Ja Toge Hochu "Ja tozhe hochu" wird von RA Jeff Martin kostenpflichtig abgemahnt.

Was auffällt, ist dass laut Webseite der Firma Amselfilm die deutsch-russische Filmkoproduktion entgegen dem Schreiben des Kollegen Martin jedoch in der Oranienburger Straße 50, 10117 Berlin Ihren Sitz hat. Auch ist auf der Webseite der Amselfilm GmbH & Co KG entgegen den Pflichtangaben laut § 5 TMG kein Vertreteungsberechtigter angegeben.
Auf den Webseiten der Firma Amselfilm ist das abgemahnte Werk weder auf den Seiten unter Projekte noch im DVD-Shop aufgeführt. Dies soll jedoch nicht zwingend bedeuten, dass die Firma nicht doch auch Rechte am abgemahnten Werk hat.

Gefordert wird im Anwaltsschreiben (Stand März 2013) neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 950.- €, bzw. 750.- €.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben des Rechtsanwalt Jeff Martin und die Abmahnung dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren.
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Die beiliegende Unterlassungserklärung der Abmahnung ist nach unserer Ansicht nach zu weit gehend - insbesondere sollte die Vertragsstrafe (5.100.- €) angepasst werden.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit zwischen 140.- bis 220.- € je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

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