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Dienstag, 9. April 2013

Abmahnung Waldorf Frommer - Twentieth Century Fox

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit im Auftrag der Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen Verbreitung von TV-Serien im Internet über sog. Tauschbörsen (p2p-Netzwerke, Torrent) ab.

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer verschiedene Staffeln bzw. Folgen der TV-Serien  
  • New Girl
  • How I Met Your Mother 
  • Homeland
  • Modern Family 
  • Sons of Anarchy
  • The Americans
kostenpflichtig wegen Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung in Tauschbörsen (Filesharing) ab.

Auch wenn die Serien bereits im FreeTV ausgestrahlt worden sind, stellt eine Verbreitung über Filesharingnetzwerke eine Urheberrechtsverletzung dar, da der Nutzer der Tauschbörse kein Recht zur Verbreitung hat - er darf zwar privat den Film z.B. auf seinem Recorder zu Hause vom Fernseher ausnehmen, jedoch nicht den Film über das Internet an eine unbekannte Anzahl von Personen verbreiten.

Waldorf setzt bei den uns vorliegenden Abmahnungen für TV-Serien den Gegenstandswert auf "lediglich" 5000.- € anstatt der ansonsten bei anderen Abamhnungen in der Regel angenommenen 10.000.- an. Somit berechnet Waldorf "nur" Anwaltskosten in Höhe von 321.- € für die Abmahnung. Nach unserer Ansicht ist dies jedoch immer noch zu hoch gegriffen - für diese Massenabmahnungen wäre nach unserer Ansicht nach allenfalls ein Betrag von 100.- € gemäß § 97a UrhG für die erstmalige Abmahnung zu erstatten.

Als Schadenersatz fordert Waldorf zu den Anwaltskosten einen weiteren Betrag in Höhe von 150.- €.
Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist, wie bei Abmahnungen üblich, sehr kurz bemessen.Wir empfehlen, wie auch in anderen Abmahnfällen auch, das Anwaltsschreiben des Rechtsanwälte Waldorf und Frommer dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnschreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.

Wir helfen seit Jahren bundesweit in weit über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit zwischen 100.- bis 220.- € je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Weitere abgemahnte Werke von Waldorf  im Auftrag von Twentieth Century Fox wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung in p2p Netzwerken sind u.a.
  • Life of Pi: Schiffbruch mit Tiger  
P.S. Die derzeit meist geladene Filmserie ist "Game of Thrones". Nach einem Bericht des Magazins "Spiegel"  könnte die zweite Staffel der US-Serie bald einen Download-Rekord über Bit-Torrents aufstellen. 
Derzeit liegen uns keine Abmahnung für "Games of Thrones" vor. Wir raten dennoch dringend davon ab, die Serie über Tauschbörsen im Internet illegal herunter zu laden. Es bleibt wohl eine Frage der Zeit, bis eine Kanzlei auch teure Abmahnungen für diese Serie wegen Verletung von Urheberrechten durch Filesharing ausspricht

Laut "Spiegel Online" werden die ersten Folgen der 2. Staffel von "Games of Thrones" ab dem 23. Mai beim Pay-TV-Programm Sky Atlantic HD gezeigt und bei TNT ab November 2013. RTL2, bei dem bereits die erste Staffel gezeigt wurde, wird vermutlich erst mehrere Monate danach die neuen Folgen senden.



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