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Montag, 16. September 2013

Abmahnung Sebastian Deubelli wg Urheberrechtsverstoß - Mauritius Images - blickwinkel

Rechtsanwalt Sebastian Deubelli aus Landshut mahnt derzeit im Auftrag der Firma mauritius images GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hans-Jörg Zwez, Mühlenweg 18, 82481 Mittenwald wegen Verletzung von Urheberrechten an Bildern der mauritius images GmbH ab.

Mauritius Images GmbH, welche nach eigenen Angaben auf eine 90 jährige Firmengeschichte zurückblickt, vertritt laut ihrer Homepage über 700 freie Fotografen und hat einen Bestand von 14 Millionen Bildern.
Nicht ganz so lange ist der Kollege Sebastian Deubelli, der seit 2010 Rechtsanwalt ist, auf dem Markt, kann jedoch auf eine frühere Tätigkeit bei der für (Porno-)Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen bekannten Regensburger Kanzlei U+C (Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) als Mitarbeiter zurück blicken. Mauritius Images mahnt nach meiner Kenntnis schon seit mehreren Jahren Urheberrechtsverletzungen ihrer Rechte ab - u.a. auch früher durch die Kanzlei Waldorf Frommer.

Weiterhin liegen uns auch Abmahnungen der Kanzlei Deubelli im Auftrag der blickwinkel - Inhaber Dr. Torsten Schröer, 58453 Witten wegen Verletzung des Urheberrechts an Bildern vor. Auch Blickwinkel mahnt seit einiger Zeit angebliche Lizenzverstöße und unberechtigte Nutzungen von Bildern ab. Blickwinkel hat nach eigenen Angaben insgesamt auf ca. 250.000 Bildaufnahmen Zugriff und mahnt sowohl selbst entdeckte Urheberrechtsverletzungen ab, als auch durch verschiedene Rechtsanwälte.

In den Abmahnschreiben der Kanzlei Deubelli wird Internetseitenbetreibern vorgeworfen, ohne Einwilligung urheberrechtlich geschützte Bilder öffentlich zugänglich gemacht zu haben, d.h. unberechtigt auf der Homepage veröffentlicht zu haben. Gefordert wird ein Schadenersatz für die Nutzung der Bilder nach MFM-Tabelle (Bildhonorare - Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing). Es wird jedoch nicht weiter erläutert, wie sich der geforderte Betrag zusammen setzen soll - zudem die eigenen Lizenzen der mauritius images GmbH für die Verwendung der Bilder u.U. unterhalb dieser Empfehlungen liegen. Weiterhin macht RA Deubelli für die Abmahnung Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert zwischen 6.000 bis 10.000.- € (745,40 €) geltend. Mit Zahlung einer Pauschale (welche niedriger als die Summe der Schadensersatzbeträge ist, den wir dennoch in den uns vorliegendem Fall für zu Hoch erachten) und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wäre der Fall endgültig erledigt.

In letzter Zeit häufen sich die Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen von Texten und Bildern. Es sei klargestellt, dass eine Urheberrechtsverletzungen kein Kavalierdelikt sind - insbesondere, wenn Künstler von Ihren Bildern oder Grafiken leben müssen. Richtig ist weiterhin, dass jedes Bild urheberrechtlich geschützt ist und nicht ohne Lizenz/Einwilligung weiter verbreitet werden darf, d.h. einfach aus z.B. Google übernommen und auf der eigenen Webseite eingefügt werden darf. Hierbei spielt es auch keine Rolle, ob bekannt ist, wer Urheber des Bildes ist oder ob ein Urheberrechtsvermerk am Bild angebracht ist - kein Bild darf ohne Einwilligung des Urhebers einfach so veröffentlicht werden - siehe hierzu auch im Urhebergesetz § 2, § 72; sowie §§ 15 ff UrhG. (Sollten sich auf dem Bild auch noch fremde Dritte Personen befinden ist zusätzlich auch das Recht am eigenen Bild zu beachten!)

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Abmahnschreiben des RA Sebastian Deubelli dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Kanzlei Deubelli nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung Angelegenheit insbesondere bezüglich der geltend gemachten Schadenersatz/Anwaltskosten und Überprüfung der geforderten Unterlassungserklärung. Oftmals sind Unterlassungserklärung zu weit gehend. Auch die geforderten Schadenersatzansprüche lassen sich in der Regel reduzieren. Ein Ignorieren der Abmahnung kann ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen, welches auch den geforderten Schadenersatz deutlich übersteigen kann.

Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in weit über 1.500 Fällen von Urheberrechtsverletzungen schnell und unkompliziert. Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.

Wichtig!!! Wenn Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben versichern Sie sich vorher gewissenhaft, dass die beanstandeten Texte, Bilder, Graphiken oder andere urhebrechtlich geschützte Werke nicht mehr von Ihnen weiter verbreitet und veröffentlicht werden. Es würde ansonsten ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegen, welcher ganz erhebliche Schadenersatzansprüche nach sich ziehen kann!

zu ähnlichen Artikeln - Abmahnung wegen Urheberrechten an Bildern siehe auch:

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