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Montag, 2. September 2013

Abmahnung RAe Waldorf Frommer - Tandem Communikations GmbH

Die für Verfolgung von Urheberrechtsverstößen bekannte Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit im Auftrag der Firma Tandem Communikations GmbH, Sonnenstraße 14, 80331 München wegen angeblicher Verbreitung von Folgen der TV-Staffeln "Crossing Lines" in Tauschbörsen ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadensersatz, welcher sich nach der Anzahl der herunter geladenen und verbreiteten Folgen richtet (5 Folgen z.B. 650.- €) sowie Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000.- bis 20.000 € (zwischen 578.- € und 762.- €). 

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung empfehlen wir das Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnungen um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei den Schreiben der Rechtsanwälte Waldorf Frommer nicht um einen Betrug handelt (über die Höhe eines Schadensersatzes kann man durchaus streiten - ein Betrugsversuch liegt jedoch nicht vor). Nach Schätzungen werden allein durch die Kanzlei Waldorf Frommer pro Jahr bis zu 50.000 Fälle von illegalem Filesharing mit Abmahnungen verfolgt. Immer häufiger werden die Forderungen auch durch Mahnbescheid oder mit Klage (in der Regel vor dem Amtsgericht München) geltend gemacht.
Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren nach sich ziehen kann. Von einem voreiligen Unterschreiben der der Abmahnung beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ab, da diese ein Schuldeingeständnis darstellen kann und zu weit gehend ist. Den geforderten Schadenersatz halten wir, insbesondere in Bezug auf die Anwaltskosten der Gegenseite für zu hoch. So hat erst kürzlich das Amtsgericht Hamburg in einer Verfügung vom  27.07.2013, Az.: 31 a C 108/13, den Streitwert in einem  Filesharingfall auf 1.000.- Euro begrenzt. Auch das neue Gesetz zur Begrenzung der Anwaltskosten bei Filesharingabmahnungen gegen Private sieht eine derartige Begrenzung für den ersten Fall einer Abmahnung vor.

Wir empfehlen Ihnen, für den Fall, dass Sie eine Abmahnung wegen Verletzung von Urheberrechten erhalten haben, einen spezialisierten Anwalt zur Klärung der Angelegenheit zu beauftragen. Wir helfen seit Jahren bundesweit zwischenzeitlich in ca. 1.500 Fällen von Abmahnungen wegen Filesharing schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.
Unter Umständen erhalten Sie bei einem niedrigen Einkommen auch Beratungshilfe. Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden!

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Zu weiteren Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer siehe auch unsere weiteren Artikel im Blog:


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