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Dienstag, 9. April 2013

Abmahnung Waldorf Frommer - Twentieth Century Fox

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit im Auftrag der Firma Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen Verbreitung von TV-Serien im Internet über sog. Tauschbörsen (p2p-Netzwerke, Torrent) ab.

Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer verschiedene Staffeln bzw. Folgen der TV-Serien  
  • New Girl
  • How I Met Your Mother 
  • Homeland
  • Modern Family 
  • Sons of Anarchy
  • The Americans
kostenpflichtig wegen Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung in Tauschbörsen (Filesharing) ab.

Auch wenn die Serien bereits im FreeTV ausgestrahlt worden sind, stellt eine Verbreitung über Filesharingnetzwerke eine Urheberrechtsverletzung dar, da der Nutzer der Tauschbörse kein Recht zur Verbreitung hat - er darf zwar privat den Film z.B. auf seinem Recorder zu Hause vom Fernseher ausnehmen, jedoch nicht den Film über das Internet an eine unbekannte Anzahl von Personen verbreiten.

Waldorf setzt bei den uns vorliegenden Abmahnungen für TV-Serien den Gegenstandswert auf "lediglich" 5000.- € anstatt der ansonsten bei anderen Abamhnungen in der Regel angenommenen 10.000.- an. Somit berechnet Waldorf "nur" Anwaltskosten in Höhe von 321.- € für die Abmahnung. Nach unserer Ansicht ist dies jedoch immer noch zu hoch gegriffen - für diese Massenabmahnungen wäre nach unserer Ansicht nach allenfalls ein Betrag von 100.- € gemäß § 97a UrhG für die erstmalige Abmahnung zu erstatten.

Als Schadenersatz fordert Waldorf zu den Anwaltskosten einen weiteren Betrag in Höhe von 150.- €.
Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist, wie bei Abmahnungen üblich, sehr kurz bemessen.Wir empfehlen, wie auch in anderen Abmahnfällen auch, das Anwaltsschreiben des Rechtsanwälte Waldorf und Frommer dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnschreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.

Wir helfen seit Jahren bundesweit in weit über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit zwischen 100.- bis 220.- € je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

Weitere abgemahnte Werke von Waldorf  im Auftrag von Twentieth Century Fox wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch Verbreitung in p2p Netzwerken sind u.a.
  • Life of Pi: Schiffbruch mit Tiger  
P.S. Die derzeit meist geladene Filmserie ist "Game of Thrones". Nach einem Bericht des Magazins "Spiegel"  könnte die zweite Staffel der US-Serie bald einen Download-Rekord über Bit-Torrents aufstellen. 
Derzeit liegen uns keine Abmahnung für "Games of Thrones" vor. Wir raten dennoch dringend davon ab, die Serie über Tauschbörsen im Internet illegal herunter zu laden. Es bleibt wohl eine Frage der Zeit, bis eine Kanzlei auch teure Abmahnungen für diese Serie wegen Verletung von Urheberrechten durch Filesharing ausspricht

Laut "Spiegel Online" werden die ersten Folgen der 2. Staffel von "Games of Thrones" ab dem 23. Mai beim Pay-TV-Programm Sky Atlantic HD gezeigt und bei TNT ab November 2013. RTL2, bei dem bereits die erste Staffel gezeigt wurde, wird vermutlich erst mehrere Monate danach die neuen Folgen senden.



Donnerstag, 4. April 2013

Domains von Domaingrabber belegt - was tun?

Immer wieder haben wir Fälle, in denen Domains von sog. Domaingrabbern belegt sind, welche eigentlich keinerlei Rechte an den Domains geltend machen können.

Der Begriff Domaingrabbing bezeichnet die missbräuchliche (teils massenhafte) Registrierung von Internet-Domainnamen. Für die Registrierung von Unternehmens-, Marken- oder Produktnamen als Domains wird auch der Begriff Cybersquatting (Cyberbesetzen) verwendet. Domains, welche aus Versehen oder beim Umzug zu einem anderen Provider gelöscht wurden, werden oftmals mittels automatisierte Suchprogramme innerhalb von Sekunden nach den Freiwerden von Domaingrabbern wieder automatisiert registriert. Ziel der Domaingrabber ist es, entweder diese Domains gewinnbringend zu verkaufen, oder durch deren aktive Nutzung Besuchern zu suggerieren, eine Webseite zu einem bestimmten Thema oder Begriff zu sein, obwohl der Inhalt wenig mit dem als Domainnamen benutzten Begriff zu tun hat.
Das Geschäft scheint sich zu tragen, da viele den Gang zum Anwalt aufgrund möglicher hoher Kosten scheuen und lieber meherer hundert Euro an die Domaingrabber zahlen um schnellstmöglich wieder in den Besitz der Internetadresse zu gelangen. Generell ist das massenhafte Registrieren von Domains und vor allem von Gattungsbegriffen, die naturgemäß nicht als Marken eingetragen werden können, nicht wettbewerbswidrig oder verboten. Auch ein Handel mit Domains ist zulässig.
Sofern es sich um Domains handelt, welche Ihr Namensrecht nach § 12 BGB oder Ihren Firmennamen bzw. Ihre Marke beeinträchtigen, bestehen je nach Domaingrabber und Art der Domain (TLD) gute Chancen diese Domains zu erhalten auch ohne eine Ablöse zahlen zu müssen.

Uns fällt dabei immer wieder die Firma Guidance International IP AB, Landerigatan 1, 50451 Borås, Schweden, bzw. Big Bone Marketing, Nassima Tower 4th, 4th floor, Sheilh Zayed Road, Dubai auf, welche sich bei der DeNic (der Registreirungsstelle für Domains mit der Endung .de) mit einer Münchner Adresse Leopoldstraße 244, 80807 München - Daniel Andersson, als Admin C für die Domains eintragen lässt. Oftmals ist hier keine teuere Klage notwendig und die Domain kann außergerichtlich übertragen werden.

Im Domainrecht ist regelmäßig die Hilfe eines in diesem Rechtsgebiet versierten Rechtsanwalts notwendig, um zunächst überprüfen zu können, ob und welche Ansprüche im konkreten Fall berechtigt geltend gemacht werden können. Dann muss der Anwalt auch die richtige Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten kennen. Wir vertreten seit Jahren deutschlandweit Privatpersonen, Firmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts bei domainrechtlichen Problemen. Manche konnten rasch und außergerichtlich geklärt werden - bei anderen war ein längerwieriges Gerichtsverfahren notwendig.
Sie können uns gerne unverbindlich telefonisch oder per e-Mail kontaktieren und uns Ihren Fall schildern, so dass wir Ihnen mögliche Erfolgsaussichten und Risiken mitteilen können.

Mittwoch, 3. April 2013

Ermittlungsverfahren gegen Thomas Urmann - U+C Rechtsanwaltsgesellschaft

Hinweis: aktuelle Informationen und weiterführende Links zur Massenabmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch streaming auf redtube und Abmahnung der Kanzlei U+C finden Sie hier -  aufgrund der immer weiter ansteigenden Fülle von aktuellen Informationen haben wir in unserem Artikel über Abmahnungen bei redtube am Ende des Artikels eine Linkliste mit Infos und Recherchen Dritter (wie der Piratenpartei, Klemens Kowalski, regensburg-digital, etc) veröffentlich.

Vorsicht derzeit werden auch Betrugs-e-Mails mit eventuell gefährlichem Anhang verschickt, die nicht von U+C stammen. (weitere Infos im Link zu unserem Blog) . 

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Wie regensburg-digital unter Berufung auf RA Andreas Forsthoff berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft Regensburg derzeit gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann, geschäftsführender Gesellschafter der U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wegen Verdachts des Betrugs (Staatsanwaltschaft Regensburg Aktenzeichens 103 Js 16997/12). [Update: 12.12.13 - nach Auskunft von regensburg-digital wurde das Strafverfahren mangels Tatverdacht eingestellt -  eine Beschwerde dagegen hat die Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg abgelehnt. ]

Hintergrund ist offensichtlich die massenhafte Versendung von Abmahnschreiben im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Drescher, Gammelsdorf, wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß. Innerhalb eines kurzen Zeitraums hatten seinerzeit mehrere hunderte kleine Internethändler eine Abmahnung der Kanzlei U + C wegen angeblichem Wettbewerbsverstoß erhalten.

Durch die Masse der Abmahnungen könnte ein Rechtsmissbrauch gegeben sein, wobei allein die Vielzahl von Abmahnungen für sich gesehen noch nicht ausreichend ist, jedoch ein gewichtiges Indiz. Weitere Anhaltspunkte wären hierfür die Verfolgung sachfremder Motive, z.B. die reine Gebührenerzielungsabsicht, welche z.B. angenommen werden kann, wenn der Umfang der Geschäftstätigkeit des der abmahnenden Firma in Anzahl zu den ausgesprochenen Abmahnungen in keiner Relation steht.

Von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hat eine Firma zunächst keine finanziellen Einnahmen (sofern nicht gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung verstoßen wird). Die Abmahnkosten stehen damit allein dem mit der Abmahnung tätigen Rechtsanwalt zu. Sollte der Abgemahnte diese nicht bezahlen (was nicht selten vorkommt), so haftet für die entstandenen Anwaltskosten zunächst die beauftragende Firma. Eine Firma, welche z.B. 50.000.- € Umsatz im Jahr macht, wird daher sicherlich nicht tausende von Abmahnungen aussprechen lassen und hierfür ein Vielfaches ihres Umsatzes an eigenen Anwaltskosten riskieren. Hier wäre u.U. ein Verdacht gegeben, dass es eine illegale Gebührenabsprache zwischen der abmahnenden Firma und dem Abmahnanwalt gibt, z.B., dass für vom Gegner nicht bezahlte Anwaltskosten keine Kosten bei der abmahnenden Firma entstehen. Denkbar ist auch eine geheime Absprache, dass die abmahnende Firma einen Teil der "eingenommenen" Abmahnanwaltskosten erhält um so auch von den ausgesprochenen Abmahnungen finanziell zu profitieren. Ob dies im Fall U+C gegeben ist, ist nicht bewiesen.

Update: Im Juli 2013 unterlag U+C im Zivilverfahren vor dem AG Regensburg (Az. 4 C 3780/12) wegen Abmahnungen für die KVR Handelsgesellschaft mbH. Innerhalb von zwei Wochen sollen über 1.000 Abmahnungen verschickt worden sein - die KVR habe jedoch fast keine Umsätze getätigt. Ein Beklagter wehrte sich und bekam in erster Instanz recht - die Abmahnung war rechtsmißbräuchlich. Drescher habe die Handelsgesellschaft nur als Fassade gegründet, um ein Wettbewerbsverhältnis zu fingieren und so die Möglichkeit zu schaffen, andere Online-Händler abzumahnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - die Berufungsverhandlung finden am 18.3.2014 vor dem Landgericht Regensburg statt.
Zu weiteren Infos siehe auch: Der Skandal nach dem Skandal - Rechtsanwaltskanzlei Dr. jur. Walter Felling

Update 04.12.2014: Im Prozess um massenhafte Impressums-Abmahnungen wies das Landgericht Regensburg am 02.12.14 die Berufung Berufung von Urmann und Frank Drescher gegen das Urteil des AG Regensburg ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Das Amtsgericht Regensburg hat in erster Instamz im Sommer 2013 eine „vorsätzlich sittenwidrige” Abmahnpraxis gesehen.(siehe auch Artikel vom 02.12.2014 unter regensburg-digital.de)

Auch an uns wurden in der Vergangenheit immer wieder Anfragen gestellt, ob man nicht im Sinne einer oben beschriebenen Absprache handeln könne - die Firma sucht die Rechtsverstöße, welche es nach wie vor zu hunderttausenden im Internet gibt - der Anwalt mahnt ab - und das Geld wird geteilt. Nette Idee - sind auch schon andere darauf gekommen - aber unzulässig und u.U. auch ein gewerbsmäßiger Betrug, auf dem Gefängnis und der Entzug der Anwaltszulassung stehen könnte. Wir verzichten daher dankend auf weitere ähnliche Anfragen!

Die Kanzlei Urmann und Collegen war lange Zeit im Abmahngeschäft wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten eine der Spitzenreiter bei der Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen. So wird vermutet, dass bis zu 70.000 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen durch illegales Filesharing pro Jahr versandt wurden- hauptsächlich im Pornofilmbereich. Die Anzahl der Zahlenden dürfte nach unseren Schätzungen sehr hoch gewesen sein, da viele bei dem delikaten Thema und den eindeutigen Bezeichnungen der Filmtitel den Gang zu einem Anwalt gescheut haben und die Angelegenheit schnellstmöglich - bevor es die Ehefrau oder Freundin erfährt - erledigen wollten. Dennoch hat es sicherlich auch viele Fälle von Nichtzahlern der Anwaltskosten gegeben.

U+C ist in der Folge durch seine Versteigerung von offenen Abmahnfällen im Wert von 90 Millionen Euro und Weitergabe / Verkauf von zehntausenden offenen Fällen an das Inkassounternehmen Debcon aufgefallen (siehe hierzu unserer Artikel U+C versteigert Filesharing Forderungen über 90 Mio.).

Sehr starke Beachtung fand auch die für eine Anwaltskanzlei ungewöhnliche Idee eines sog. Pornoprangers. Die Anwaltskanzlei U + C wollte die Namen der angeblichen Urheberrechtsverletzer, welche die Abmahnkosten nicht bezahlt hatten öffentlich ins Internet stellen. Dies wurde jedoch folgerichtig gerichtlich untersagt (siehe U+C droht mit Veröffentlichung der Namen von Abgemahnten).
Hatte Rechtsanwalt Urmann eventuell schon seit längerem befürchtet, dass diese Aktionen irgendwann auch mal ein Nachspiel haben könnten - vielleicht auch deshalb seine Sitzverlegung von Regensburg nach Hamburg an die Elbchaussee? In letzter Zeit ist es jedenfalls deutlich ruhiger um U+C geworden und die Zahl der ausgesprochenen Abmahnungen ist nach unserer Einschätzung sehr deutlich gesunken. Update 12.12.13: U+C ist wieder im Abmahnwesen am Start - mit den aktuellen Abmahnungen für Filme auf Redtube hat sich U+C deutschlandweit in die Medien katapultiert - noch nie wurden so viele Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung innerhalb von Tagen ausgesprochen - Schätzungen gehen derzeit von 10.000 Abmahnungen aus - RA Urmann hatt weitere Abmahnungen nach Weihnachten 2013 angekündigt.
Die Domain urmann.com ist zwischenzeilich (04.12.14) nicht mehr erreichbar - U+C hat sich anscheinend aus dem Abmahngeschäft zurück gezogen.

Aktuell werden jedoch immer mehr Abmahnwellen bekannt. So haben erst letztes Jahr Abmahnungen der ehemaligen Firma Binary Services GmbH - jetzt Revolutive Systems GmbH aus Regenstauf durch den Kollegen Hans-Werner Kallert wegen fehlendem Impressum auf Facebook-Seiten für erhebliche Aufregung in der Netzwelt gesorgt. Das Landgericht Regensburg hat in zwei Verfahren, in denen wir als Unterbevollmächtigte abgemahnte Firmen vertreten haben, erstinstanzlich entschieden (Az. 1 HK O 1884/12), dass in diesen Fällen kein Rechtsmissbrauch gegeben war. Die Geschäftsführer hatten zudem eine Bestätigung vorgelegt, in der sie sich persönlich zur Übernahme eventueller Anwaltskosten des abmahnenden Rechtsanwalt Kallert verpflichten. Die abgemahnten Rechtsverstöße wurde durch Revolutive Systems GmbH mittels eines Softwareprogramms automatisch aufgespürt. Das OLG Nürnberg hat jedoch in zwei  Berufungsverfahren, die wir ebenfalls als Unterbevollmächtigter vor dem Oberlandesgericht geführt haben, mit Urteil vom 03.12.2013 (3 U 348/13) entschieden, dass die Abmahnungen der Revolutive Systens GmbH rechtsmißbräuchlich waren und das Urteil des LG Regensburg aufgehoben.

Pikant ist, dass der hinter der Firma Revolutive Systems GmbH stehende Geschäftsführer Florian Blischke in der Vergangenheit mit seiner Firma "BHIP reliable netservices" auch massenhaft für Urmann+Collegen nach Tauschbörsennutzern gefahndet hat, die urheberrechtlich geschützte Pornofilme in Tauschbörsen angeboten haben sollen.

Weiter Infos und Links:

Dienstag, 2. April 2013

Abmahnung Schutt Waetke - Tobis Film

Die für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bekannte Anwaltskanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe mahnt derzeit im Auftrag der Firma TOBIS Film GmbH & Co KG wegen Rechtsverletzungen u.a. wegen des Filmwerks "End of Watch" durch Verbreitung in Internettauschbörsen (Torrent - Filesharing) ab.

Gefordert wird neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ein pauschaler Schadenersatz in Höhe von 750.- €. Hierin seien Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 10.000.- € in Höhe von 651,80 € enthalten. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung ist, wie bei Abmahnungen üblich, sehr kurz bemessen.Wir empfehlen, wie auch in anderen Abmahnfällen auch, das Anwaltsschreiben des Rechtsanwälte Schutt Waetke dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann.

Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Abmahnschreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Schutt & Waetke nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.

Wir helfen seit Jahren bundesweit in weit über 1200 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer Anwaltskosten vorab exakt mit. In der Regel fallen bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen bei uns Kosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit zwischen 140.- bis 220.- € je nach Art des Falles an. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.