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Mittwoch, 12. Februar 2014

Abmahnung carvus law - RA Thomas Link - Silwa Filmvertrieb GmbH - Videorama

Seit einiger Zeit mahnt die Anwaltskanzlei carvus law (Rechtsanwalt Thomas Link und Rechtsanwalt Jörg Mauthe) aus Köln im Auftrag der Firma Silwa Filmvertrieb GmbH (Videorama) wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten ab.
Den Abgemahnten wird eine rechtswidrige Verbreitung von Pornofilmen über Internettauschbörsen (Torrent) vorgeworfen. Um offensichtlich nicht mit den bedenklichen und rechtlich sehr umstrittenen Abmahnungen der Kanzlei U+C aus Regensburg verwechselt zu werden, welche auch in den Medien sehr stark beachtet werden, hat carvus law auf dem Abmahnschreiben gleich als erstes einen Hinweis angebracht: "Es handelt sich um keine Abmahnung bezüglich Streaming"! Abgemahnt wird u.a. der Pornofilm "Mutti Report - Zu Gast in meiner Nachbarin".

Carvus Law fordert in den uns vorliegenden Schreiben neben einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Anwaltskosten aus einen Gegenstandswert von 2.800.- € sowie Ermittlungskosten und einen Schadenersatz von 1.800.- €. Als Vergleichzahlung wird ein pauschaler Schadenersatz von 1.250.- € angeboten. Nach unserer Einschätzung geht die geforderte Unterlassungserklärung, in der u.a. eine Vertragsstrafe von 5.100.- € gefordert wird, deutlich über den abgemahnten Rechtsverstoß hinaus. Es stellt sich zudem die Frage, ob die uns vorliegenden Abmahnungen der Kanzlei Carvus Law nach § 97a UrhG (neu) rechtlich wirksam sind und somit überhaupt die geforderten Anwaltskosten gefordert werden können. Im Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen zum Schadenersatz bei Abmahnungen wegen Down/Upload von Pornofilmen (so AG Hamburg Urteil vom 20.12.2013, Az. 3a C 134/13 halten wir den geltend gemachte Schadenersatz für deutlich überhöht.

Wie auch in anderen Abmahnfällen empfehlen wir das Anwaltsschreiben Rechtsanwaltskanzlei Carvus Law dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir erhalten diesbezüglich immer wieder die Frage ob es sich bei den Schreiben um eine Abzocke oder Betrug handelt - es sei nochmals klargestellt, dass es sich bei der Abmahnung der Anwaltskanzlei Carvus Law nach unserer Ansicht nicht um einen Betrug handelt. Über die Höhe eines Schadensersatzes und der Anwaltskosten kann man durchaus streiten.

Wir raten zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, da diese eingeklagt werden kann und ein sehr teures Gerichtsverfahren mit mehreren tausend Euro möglicher Kosten nach sich ziehen kann. Von einer Abgabe der dem Schreiben von Carvus Law beiliegenden Unterlassungserklärung raten wir ohne Prüfung durch einen Rechtsanwalt ab.
Wir helfen seit Jahren bundesweit in über 1500 Fällen von Abmahnungen schnell und unkompliziert. Eine erste Einschätzung zu Kosten und Risiken ihrer Abmahnung ist kostenlos. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wer eine Abmahnungen erhält wird sich meist fragen, ob es sich lohnt einen Rechtsanwalt einzuschalten oder dies die Angelegenheit am Ende noch teurer macht. Hierzu können wir sagen, dass wir bisher in fast allen Fällen durch Reduzierung oder vollständige Verweigerung der Zahlung die Kosten unserer Mandanten trotz unseres Honorars reduzieren konnten, d.h es sich in aller Regel daher auch wirtschaftlich lohnt, einen eigenen Anwalt zu beauftragen. Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Unsere Kosten richten sich nach Art des Falles und Höhe des geforderten Schadenersatzes - nach einer unverbindlichen Prüfung Ihres Falles und nach Einschätzung der Schwierigkeit und Dauer der Angelegenheit teilen wir Ihnen die Höhe unserer pauschalen Anwaltskosten für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit in Ihrem Fall vorab exakt mit. Erst wenn Sie uns Ihr OK zur Bearbeitung des Falles und dem vereinbarten Honorar geben, fallen für Sie Kosten an.

Von selbstgestrickten Schreiben, Unterlassungserklärungen aus Foren, oder noch schlimmer, gar keiner Reaktion raten wir dringend ab - keine oder die falsche Reaktion kann sehr teuer werden! Wir raten weiterhin dazu nicht beim Abmahnanwalt anrufen, um selber zu verhandeln. Dies führt häufig zu unbedachten Äußerungen die dann später auch gegen Sie verwendet werden können.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten.
Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie völlig kostenlos und unverbindlich. Im Notfall können wir innerhalb kürzester Zeit reagieren.

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