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Montag, 17. Juli 2017

Abmahnung IDO - wegen fehlerhaften AGB / OS-Plattform

Seit längerem mahnt der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., Uhlandstraße 1, 51379 Leverkusen, Webshopbetreiber wegen unterschiedlichster Rechtsverstöße auf Onlineshops ab. Uns liegen mehrere Abmahnungen des IDO vor.

Der Verband, der nach eigenen Angaben ca. 1.800 Mitglieder hat, surft selbständig im Internet und sucht gezielt Wettbewerbsverstöße im Internet, speziell beim Fernabsatz.

Beliebte Rechtsverstöße, welche immer wieder abgemahnt werden sind falsches/fehlerhaftes Impressum, Verstoß gegen die Hinweispflicht zur OS-Streitbeilegungsplattform, fehlender Hinweis auf gesetzliche Gewährleistungsrechte für Verbraucher, fehlender Hinweis auf Speicherung / Abrufbarkeit des Vertragstextes beim Onlinehandel, versicherter/unversicherter Versand, fehlerhafte Angaben zur Lieferzeit, etc.

In der Regel sind die Fristen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - wie im Wettbewerbsrecht üblich - sehr kurz gesetzt. Die Abmahnunkosten sind - im Vergleich zu einer Abmahnung eines Konkurrenten über einen Rechtsanwalt - vergleichsweise moderat.

Es ist jedoch ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass IDO nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, d.h nach einer Erklärung, in der sich der Webseitenbetreiber verpflichtet, den gerügten Rechtsverstoß nicht mehr zu begehen, die Webseiten weiter unter Beobachtung hält und bei erneuten Verstößen gegen die Unterlassungserklärung umgehend eine teure (ca. ab 2.500.- €) Vertragsstrafe fordert und diese gegebenenfalls auch gerichtlich einklagt.

Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass vor Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die gerügten (und oftmals noch weiter vorhandenen fehlerhaften Informationen) in den AGB/Impressum/Datenschutzerklärungen der Webseiten geändert werden - andernfalls droht eine sehr empfindliche Vertragsstrafe.

Aktuell werden verstärkt Webshops welche unter der Plattform DaWanda ihre Waren verkaufen von IDO unter die Lupe genommen und kostenpflichtig wegen Wettbewerbsverstößen abgemahnt. Leider ist auch festzustellen, dass viele dieser (oftmals sehr kleinen Webshops) rechtlich vollkommen falsche und damit abmahnfähige AGB verwenden und nicht die notwendigen Pflichtinformationen im Fernabsatz zur Verfügung stellen. Wir können daher nur davon abraten, AGB und Pflichtinformationen im Fernbsatz als juristischer Laie selbst zu erstellen oder diese von anderen Webseiten (auf denen diese oftmals falsch sind) zu übernehmen.

Wie auch bei anderen Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht empfehlen wir das Abmahnschreiben des IDO dringend erst zu nehmen und unbedingt (aber nicht hektisch und unüberlegt) zu reagieren. Wir raten zur anwaltlichen Überprüfung der Angelegenheit, insbesondere bezüglich der geforderten Unterlassungserklärung und Prüfung und Korrektur der beanstandeten Webseiten.

Unterzeichnen Sie nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung die vorformulierte Unterlassungserklärung, auch wenn der Rechtsverstoß dem Grunde nach berechtigt sein sollte.

Ihr erster Kontakt mit uns ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich. Sie erreichen uns telefonisch unter 0941-567 12 005 oder per Mail unter info@e-anwalt.de.

Wichtig! Fragen Sie immer vor Beauftragung nach den Kosten des eigenen Anwalts. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Kanzleien. Insbesondere sollten Sie auch nicht voreilig einen Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen - lassen Sie sich in ihrer Aufregung nicht voreilig überreden am Telefon eine Mandatszusage zu erteilen.

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung finden Sie auch auf unseren Webseiten e-anwalt.de.

Mittwoch, 12. April 2017

Vorsicht für Amazon Phishing-Mails - Rechnung über Ihre Verkaufsgebühren

Seien Sie immer vorsichtig, wenn Sie e-Mails öffnen!

Immer wieder verstecken sich in den Anhängen Trojaner, die z.B. Ihre gesamte Festplatte verschlüsseln, Viren oder andere Schadsoftware. Oftmals wird auch schlicht versucht direkt an Ihre persönlichen Daten, wie Passwörter, Kreditkartennummer, etc. zu gelangen.
Akutell habe ich heute wieder eine verdächtige e-Mail erhalten, überschrieben mit "E-Mail Rechnung uber Ihre Verkaeufergebuehren bei Amazon.de". 

Verdächtig erschien mir zum einen die Nichtdarstellung von Umlauten und vor allem die Tatsache, dass ich keine Verkäufe bei Amazon getätigt habe.

Die e-Mail lautet:
"Guten Tag hohenhau@e-anwalt.de,

anbei senden wir Ihnen die elektronisch erstellte Steuerrechnung fur den Monat 04/2017 als Dokument. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine Zahlungsaufforderung handelt.

Um Ihnen verbesserte Funktionen zur Umsatzsteuerberechnung anbieten zu konnen, wurden unsere Systeme angepasst. Deshalb werden Sie fur den Abrechnungszeitraum April 2017 moglicherweise mehrere Rechnungen "uber Verkaufergebuhren mit Umsatzsteuerausweis erhalten. Diese Rechnungen geben die Transaktionen wieder, die vor und nach der Veranderung erfolgt sind. Alle erstellten Rechnungen konnen weiterhin verwendet werden.

Bitte melden Sie sich in Ihrem Verkauferkonto in Seller Central an, um sich im Bereich „Berichte“ uber den Link „Steuerdokumente“ die Ubersicht fur Ihr Konto anzeigen zu lassen oder Kopien anderer Steuerrechnungen anzufordern.

Falls Sie dazu weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Verkauferservice.

Freundliche Grusse
Amazon Services Europe

Eine qualifizierte digitale Signatur wurde dieser elektronischen Rechnung beigef"ugt.Um das Zertifikat als vertrauenswurdig einzustufen, gehen Sie bitte wie folgt vor: 
1. Klicken Sie auf "Unterschriftsfenster" rechts oben.
2. Es offnet sich das Unterschriftsmenu. Erweitern Sie dort das Drop-Down Menu, blenden Sie die Unterschriftseigenschaften ein und klicken Sie auf "Zertifikat des Ausstellers anzeigen".
3. Klicken Sie in der Zertifikatanzeige auf den Reiter "Vertrauensw"urdigkeit" und anschliessend auf "Zu vertrauensw"urdigen Zertifikaten hinzuf"ugen". Bestatigen Sie mit "OK".
4. Stellen Sie in der Box "Kontakteinstellungen importieren" sicher, dass die Option "Dieses Zertifikat als vertrauensw"urdigen Stamm verwenden" ausgewahlt ist, klicken Sie auf "OK" und bestatigen Sie erneut mit "OK".
 Da auch keine persönliche Ansprache im Text erfolgte "Guten Tag - hohenhau@e-anwalt.de" und als Anhang ein html Dokument beigefügt war, habe ich erst einmal nach dem e-Mail Betreff gegoogelt - und siehe da - onlinewarnungen.de war die Mail bekannt.

Bei der angeblichen e-Mail handelt es sich um eine sog. Phishing-Mail, mit der versucht wird Ihre Zugangsdaten zu Ihrem Amazon Konto abzufragen. 
Ein Blick in die Internetkopfzeile der e-Mail zeigt, dass die e-Mail auch nicht von Amazon versandt worden ist sondern vermutlich von einem gehackten Account. 
Oftmals fehlt an diesen Fake-Mails auch ein ordnungsgemäßes Impressum und die Rechtsschreibung und der Satzbau sind oftmals mangelhaft. Dies ist jedoch nicht eines der Hauptpunkte um kriminelle e-Mails zu erkennen. Am wichtigsten ist ein gesunder Menschenverstand - vor dem Anklicken von Anhängen sich immer vorher fragen, ob die e-Mail "sauber" sein kann oder ob irgend etwas verdächtig wirkt. Beispiel: Sie bekommen eine e-Mail von einer unbekannten Firma, da Sie angeblich Ihre Rechnung nicht bezahlt haben. Sie erhalten eine e-Mail mit Androhung zur Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung und Sie sind sich sicher, nicht Unrechtes getan zu haben.

In all diesen Fällen die e-Mail nicht öffnen! 
Im Fall der oben beschriebenen "Amazon e-Mail" leitet der Anhang, welcher durch einen Klick darauf geöffnet wird, Sie nicht zu Amazon sondern zu einer Phishingseite von Kriminellen, auf der Ihre eingegebenen Daten an diese weiter geleitet werden. Die Täter haben dann vollen Zugang zu Ihrem Amazon Konto und u.U. auch Zugriff auf Ihre Kreditkarten, oder Zahlungsinformationen.

Seien Sie bei e-Mail immer vorsichtig!

In der letzten Woche sind uns auch mehrere e-Mails, welche angeblich von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf-Frommer oder den Rechtsanwälten SKW Schwarz stammen sollen, mit verdächtigem Inhalt (vermutlich Locky Virus) von Mandanten gemeldet worden. Auch hierbei handelt es sich um e-Mails, welche von Kriminellen versandt werden, nicht um e-Mail der jeweiligen Kanzleien! Anwaltskanzleien versenden ihre Schreiben in der Regel per Post nicht per e-Mail - ausnahmsweise bei kurzen Fristen nur vorab per e-Mail, dann erhalten Sie aber auch noch das Schreiben per Briefpost.